Gute wissenschaftliche Praxis
Zur Sicherung und Stärkung der guten wissenschaftlichen Praxis besteht im deutschen Wissenschaftssystem ein flächendeckendes, auf Selbstkontrolle basierendes System. Grundlage hierfür sind die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) im Jahr 1998 verabschiedeten und zuletzt 2019 aktualisierten /Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis/.
Die MLL GmbH hat sich zur Umsetzung dieser Leitlinien verpflichtet und erkennt den DFG-Kodex /„Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“/ in seiner jeweils aktuellen Version als verbindlichen Bezugsrahmen an.
Ferner kooperiert die MLL GmbH aufgrund vertraglicher Vereinbarung mit der an der Universität zu Lübeck und der dort eingerichteten Untersuchungskommission für gute wissenschaftliche Praxis gemäß §§ 8, 10 der dort geltenden Grundsätze wissenschaftlicher Praxis zusammen. Weitere Informationen zur Kommission finden sich auf der Website der Universität zu Lübeck: Link
In Konfliktfällen zur guten wissenschaftlichen Praxis sowie bei Fragen zu möglichem wissenschaftlichem Fehlverhalten können sich Mitarbeitende außerdem vertraulich und unabhängig an die Ombudspersonen der Universität zu Lübeck wenden. Die Ombudspersonen beraten in solchen Fällen, nehmen Hinweise entgegen und begleiten das weitere Verfahren.
